Tipps für gute Pressefotos
Arbeitsmaterial für den Unterricht, erstellt von Jörg Klotzek, Redakteur bei der Passauer Neuen Presse
- Nicht jedes gut gemachte Bild ist gleichzeitig ein gutes Pressefoto. So mag der Sonnenuntergang am Strand von Rimini noch so schön gewesen sein, das herrliche Bild davon wird jedoch kaum ein Medium drucken, das der Tagesaktualität verpflichtet ist.
- Bilder für Zeitungen oder Zeitschriften haben eine Bildaussage, die zum dazugehörigen Text und dessen Überschrift passt und beides ergänzt. So widerspricht dem Bericht über die Feuerwehr und deren guter Nachwuchsarbeit ein Bild mit den geehrten Honoratioren im Seniorenalter samt Bürgermeister. Wenn dann noch die Schlagzeile lautet „Nachwuchs der FFW XY auf Zack“ ist der Klamauk beinahe perfekt.
- Statische Bilder sind langweilig, auch in Fotos kann Bewegung sein. So könnte, um beim obigen Beispiel zu bleiben, die Jugendfeuerwehr bei einer Übung fotografiert werden, etwa beim Aufbauen einer Löschstrecke. Wenn dann noch im Bildvordergrund eine Hand eine Stoppuhr ins Bild hält, ist die Bildaussage klar: Üben unter Zeitvorgabe – diese Jugendfeuerwehr ist auf Zack.
- Ein alter Pressegrundsatz lautet: Menschen sind Nachrichten! Daher gehören in der Regel auf ein Pressefoto eine oder mehrere Personen, die für die gemeldete Nachricht beispielhaft stehen. Und da kein Mensch mit geschlossenen Augen oder schiefem Blick und schon gar nicht von hinten abgelichtet werden will, ist klar, dass man den oder die Fotografierten von der Schokoladenseite zeigt. Deshalb macht man stets mehrere Fotos, was vor allem für Gruppenaufnahmen gilt. Apropos Gruppe: Die Anzahl der fotografierten Personen sollte überschaubar bleiben, ab einem Dutzend wird es unübersichtlich.
- Um den Redaktionen beim Erstellen des Mediums (dem sog. Layout) behilflich zu sein, empfiehlt es sich, das jeweilige Motiv aus verschiedenen Blickwinkeln aufzunehmen sowie (wenn möglich) im Hoch- und Querformat.
- Oft ist es beim besten Willen nicht möglich, alle Beteiligten oder die gesamte Szenerie aufs Bild zu bringen. Die Lösung heißt „pars pro toto“, ein Teil steht symbolisch fürs Ganze. Bei Sportfotos wird dies anschaulich: Der Fotograf lichtet Zinedine Zidane und Oliver Kahn im Luftkampf ab und jeder weiß: Bayern München hat wieder einmal gegen Real Madrid verloren.
- Sofern es sich nicht um größere Gruppen handelt, muss der Fotograf der Redaktion Vor- und Zunamen aller abgelichteten Personen nennen. Die Nennung der Namen ist ein Grundsatz bei den meisten Zeitungen („Namen sind Nachrichten“), zudem erfordert oft das Recht am eigenen Bild diese Information.
- Es ist ebenfalls presserechtlich vorgeschrieben, den Namen des Fotografen zu nennen. Zusätze wie „Foto: privat“ sind streng genommen unzulässig.
- Grundsätzlich darf man niemanden gegen seinen Willen fotografieren. Bilder dürfen nur mit Zustimmung des Abgebildeten verbreitet werden. Dies gilt nicht für Personen der Zeitgeschichte wie Politiker oder Sportstars, doch auch hier müssen das Persönlichkeitsrecht und die Menschenwürde gewahrt bleiben. Kinder dürfen nur mit Erlaubnis der gesetzlichen Vertreter abgelichtet werden.