Glossar

Abonnement:
Regelmäßiger Bezug einer Zeitung oder Zeitschrift per Post oder Zusteller. Bezahlung jährlich oder monatlich. Bei der Passauer Neuen Presse und ihren Lokalausgaben werden folgende Abo-Arten unterschieden: Voll-Abo (Mo-Sa), Kurz-Abo (aktionsweise): 6-Wochen-Abo (zum Sonderpreis); 3 Monats-Abo (zum Sonderpreis); Einzel-Abo (max. 3-Tage); Probe-Abo (1 Woche gratis); 

Abonnementauflage:
Gesamtzahl der Exemplare einer Zeitung oder Zeitschrift, die an feste, zahlende Bezieher geliefert wird; die Passauer Neue Presse mit ihren Lokalausgaben hat eine Abonnementauflage von rund 150.000.

Abonnementzeitung:
Zeitung, die überwiegend im Abonnement verkauft wird, im Gegensatz zu ⇒ Boulevard- oder Straßenverkaufszeitungen.

Anlieferungstermin:
Termin, bis zu dem für eine bestimmte Ausgabe einer Zeitung oder Zeitschrift ⇒ Beilagen angeliefert werden müssen.

Anriss:
Kurzer Text, meist im Kasten, der auf der ersten Zeitungsseite (häufig oben oder in der rechten Spalte) steht und auf einen Artikel im Innenteil der Zeitung (z.B. Sport- oder Lokalteil) aufmerksam machen will.

Anzeige:
Vom Absender bezahlte und gestaltete Mitteilung, meist Werbung in Zeitung, Hörfunk oder Fernsehen, die deutlich dem Interesse des Absenders dient. Die Anzeige hat nichts mit der redaktionellen Arbeit zu tun.

Anzeigenblatt:
Eine periodische zeitungsähnliche Veröffentlichung, die kostenlos an die Haushalte einer Stadt/Gemeinde zugestellt wird und deren Hauptzweck die Verbreitung von Anzeigen ist. Anzeigenblätter enthalten deutlich weniger redaktionelle Beiträge; der Anzeigenteil ist die einzige Einnahmequelle.

Anzeigenpreis:
Der Preis, der nach der jeweils gültigen Preisliste einer Zeitung oder Zeitschrift für Anzeigen einer bestimmten Rubrik zu zahlen ist.

Anzeigen-Schlusstermin:
Der Termin, bis zu dem Anzeigenaufträge für eine spezielle Ausgabe noch angenommen werden. Er ist für einen bestimmten Erscheinungstag nicht einheitlich, sondern richtet sich nach Rubriken und technischen Voraussetzungen.

Anzeigenteil:
Der Teil eines Zeitungsexemplars, der – im Unterschied zu den redaktionellen Seiten – vorwiegend der Veröffentlichung von Anzeigen vorbehalten ist. Anzeigenteil und redaktioneller Teil können sich überdies durch Anzahl und Breite ihrer Spalten unterscheiden.

Artikel:
Redaktioneller Beitrag in einer Zeitung (z.B. eine Meldung, ein Bericht, eine Reportage, ein Kommentar etc.); Leserbriefe oder Anzeigen sind keine Artikel.

Aufhänger:
Der aktuelle Anlass, über ein Thema zu berichten.

Auflage:
Anzahl der Exemplare einer Zeitung, die gedruckt werden (Druckauflage); die Passauer Neue Presse mit ihren Lokalausgaben hat eine Gesamtauflage von 158 781 (Stand: August 2004). Aufmacher:
Hauptartikel auf einer Seite, zu erkennen am Umfang, an der Größe der Schlagzeile und der Position auf der Seite (meist in der oberen Hälfte); Gegenstück ⇒ Zumacher

Auskunftspflicht:
Die Medien haben einen Auskunfts- und Informationsanspruch gegenüber Behörden. Dieser ist in den Pressegesetzen der Länder festgelegt und mit der grundgesetzlich garantierten Informationsfreiheit begründet.

BDZV:
Bundesverband deutscher Zeitungsverleger. Die Repräsentanz der Verleger deutscher Zeitungen.

Beilage:
Der gesamten Auflage oder einem Teil der Auflage einer Zeitung können Beilagen (Anzeigenbeilage oder redaktionelle Beilage) beigefügt werden, die ein bestimmtes Format und ein bestimmtes Gewicht nicht überschreiten dürfen.

Bericht:
⇒ siehe Journalistische Darstellungsformen.

Bildreportage:
Reportage, die überwiegend aus Bildern besteht.

Buch:
Ein Teil der Zeitung, der mehrere ineinander gelegte Seiten umfasst. Die Zeitung ist in mehrere „Bücher“ (z.B. Mantel, Lokal- oder Sportteil) aufgeteilt.

Boulevardzeitung/Kaufzeitung
Zeitung, die überwiegend im Einzelverkauf abgesetzt wird (im Gegensatz zum ⇒ Abonnement); auffallende, oft reißerische Aufmachung (dicke Überschriften, großformatige Fotos); z.B. „Bild“.

Chef vom Dienst:
Leitender Redakteur, der für die zeitliche und sachliche Planung (z.B. Umfang der Ausgabe) bei der redaktionellen Herstellung der Zeitung zuständig ist.

Chefredakteur/in:
Leiter/in aller Redaktionen einer Zeitung.

Chiffre-Anzeige:
Anzeige, die den Auftraggeber nicht nennt, sondern mit einer Chiffre-Nummer gekennzeichnet wird. Angebote oder Nachfragen von Interessenten werden unter dieser Nummer an den Verlag gesandt; dieser leitet sie an den Auftraggeber weiter. Den Auftraggebern von Chiffre-Anzeigen wird eine Chiffre-Gebühr berechnet.

Dachzeile:
Eine Zeile, die über der Überschrift steht und die Aussage der Überschrift ergänzt.

Einstieg/Lead:
Beginn eines Artikels, der so interessant sein sollte, dass er die Leser zum Weiterlesen anregt

Ente:
Falschmeldung

Erscheinungsweise:
Die zeitliche Aufeinanderfolge zweier Ausgaben einer Zeitung oder Zeitschrift; Tageszeitungen haben eine tägliche Erscheinungsweise; die Passauer Neue Presse mit ihren Lokalausgaben erscheint an sechs Wochentagen (Mo – Sa).

Fahne:
Für die Korrektur bestimmter Abzug (Kopie) eines Textes oder einer Zeitungsseite.

Feature:
⇒ siehe journalistische Darstellungsformen.

Feuilleton:
Zeitungsseite bzw. -teil über das kulturelle Leben (Theater, Musik, Kunst, Literatur).

Freistück:
Unentgeltlich geliefertes Exemplar einer Zeitung oder Zeitschrift, z. B. zu Werbezwecken.

Gegendarstellung:
Entgegnung auf einen veröffentlichten Artikel aus der subjektiven Sicht eines Betroffenen, der sich in dem Artikel z.B. falsch dargestellt oder zitiert fühlt. Die Gegendarstellung darf nur Tatsachen enthalten, keine Meinungen oder Werturteile enthalten und muss von der Redaktion abgedruckt werden.

Herausgeber:
Person oder Institution, die die geistige Grundhaltung einer Zeitung bestimmt. Bei der Tageszeitung sind Herausgeber meist auch Verleger.

Hintergrundberichterstattung:
ergänzende Berichterstattung, die die Ursachen und Begleitumstände eines Ereignisses/einer Entscheidung erklärt.

Impressum:
Gesetzlich vorgeschriebene Angabe von Verlag, Druckhaus, verantwortlichem Redakteur und Anzeigenleiter.

Informationsfreiheit:
Durch das Grundgesetz (Artikel 5, Absatz 1) geschütztes Recht für jeden, „sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu informieren“.

Interview:
⇒ siehe journalistische Darstellungsformen.

Journalismus:
Alle Formen publizistischer Gestaltung (schreiben, fotografieren, redigieren) im Dienst von Presse, Funk oder Fernsehen.

Journalist:
Berufsbezeichnung für alle, die mit der Sammlung, Sichtung und Verarbeitung von Informationen für Presse, Funk und Fernsehen befasst sind. Ungeschütze Berufsbezeichnung, d.h. jeder kann sich als Journalist bezeichnen.

Kasten:
Beitrag, der durch einen Rahmen hervorgehoben wird.

Kolumne:
⇒ siehe journalistische Darstellungsformen.

Kommentar:
⇒ siehe journalistische Darstellungsformen.

Korrespondent:
Angestellter Journalist oder freier Mitarbeiter einer Zeitung, der ständig außerhalb der Redaktion im In- oder Ausland für die Zeitung berichtet; für die Passauer Neue Presse mit ihren Lokalausgaben berichten Korrespondenten unter anderem aus Washington, Berlin, München, London, Prag und Linz.

Kritik:
⇒ siehe journalistische Darstellungsformen.

Layout:
Grafischer Entwurf; Gestaltung einer Anzeige, Zeitungsseite bzw. der ganzen Zeitung. Anordnung von Texten und Bildern.

Leitartikel:
Kommentar, der zu einem wichtigen Ereignis des Tages Stellung bezieht. Gibt die Meinung des Autors bzw. gesamten Redaktion wieder. Der Leitartikel steht oft im Zusammenhang mit dem Aufmacher und ist häufig auf der Titelseite platziert.

Leserbrief:
Briefe von Lesern an die Redaktion, die zur Veröffentlichung gedacht sind. Der Leserbrief bezieht sich meist auf Artikel, die in der Zeitung erschienen sind, mit berichtigenden, ergänzenden oder kritischen Informationen. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung.

Lokalmonopol:
Die Zeitung ist in einem bestimmten Gebiet (Kreis/Stadt) Alleinanbieter. Den Lesern steht nur eine Zeitung mit lokalen (örtlichen) Informationen zur Verfügung.

Lokalredaktion:
Ressort der Zeitung, das ausschließlich über das lokale (örtliche) Geschehen (Stadt, Kreis) berichtet. Bei der Passauer Neuen Presse mit ihren Lokalausgaben gibt es folgende Lokalredaktionen: Altötting, Burghausen, Burgkirchen, Deggendorf, Eggenfelden, Freyung, Garching, Grafenau, Griesbach, Hauzenberg, Landau, Neuötting, Osterhofen, Passau, Pfarrkirchen, Plattling, Pocking, Regen, Simbach, Töging, Viechtach, Vilshofen, Waldkirchen, Zwiesel.

Lokalzeitung:
Zeitung, die sich in ihrer Berichterstattung auf ein bestimmtes lokales Verbreitungsgebiet konzentriert.

Mantel:
Allgemeine Seiten einer Tageszeitung (Politik, Wirtschaft, Sport), die in ihrer Berichterstattung über den örtlichen Bereich hinausreichen und über Ereignisse auf Landes- und Bundesebene sowie im Ausland berichten.

Manuskript:
Text, der noch für die Veröffentlichung in der Zeitung bearbeitet werden muss.

Massenmedien:
Oberbegriff für alle Medien (Presse, Funk, Fernsehen, Internet), die sich an ein räumlich verstreutes Publikum wenden.

Meinungsfreiheit:
Durch das Grundgesetz (Artikel 5, Absatz 1, Satz 1) geschützte Freiheit, die eigene Meinung frei zu bilden und diese ungehindert zu äußern.

Meldung:
Kurze Nachricht, Kurzform eines ⇒ Berichts. Das Wichtigste einer Meldung sollte im ersten Satz stehen. Wer, Was, Wo, Wann, Wie, Warum, Welche Quelle?

Nachricht:
Information über einen Sachverhalt/ein Ereignis, die sich auf die Tatsachen/Aussagen beschränkt (siehe auch Meldung).

Nachrichtenagentur:
Unternehmen, das Nachrichten sammelt, sichtet und vorsortiert und gegen Bezahlung weitergibt. Die bekannteste und größte in Deutschland ist die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Bekannte ausländische Agenturen sind z.B. Associated Press/USA (AP), Reuter/Großbritannien (rtr), Agence France Press/Frankreich (AFP).

Nachrichtenwert/Nachrichtenfaktoren:
Die Auswahl von Nachrichten aus der Fülle täglich anfallender Informationen richtet sich nach dem „Wert“ einer Nachricht. Dieser „Wert“ wird bestimmt v.a. bestimmt durch Aktualität, Prominenz (bekannte Politiker, Sportler, Schauspieler), Bedeutung eines Ereignisses (großer Kreis von Betroffenen), menschlich-emotionale Aspekte wie Streit oder Kriminalität und die Nähe zur Leserschaft.

Porträt:
⇒ siehe journalistische Darstellungsformen

Presse:
Oberbegriff für Zeitungen und Zeitschriften, zurückzuführen auf die Druckerpresse beim Buchdruck; im Unterschied zu den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ist die Presse in Deutschland privatwirtschaftlich organisiert.

Presseagentur:
Nachrichtenagentur

Pressefreiheit:
Durch das Grundgesetz (Artikel 5, Absatz 1, Satz 2) geschütztes Recht eines jeden, Nachrichten und Meinungen in gedruckter Form zu verbreiten.

Pressemitteilung:
Schriftliche Mitteilung von Politikern, Behörden, Vereinen, Institutionen, Agenturen, Pressestellen zur Veröffentlichung in der Zeitung. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung, aber viele Pressemitteilungen bilden die Basis für Meldungen etc. in der Zeitung.

Pressekonferenz:
Veranstaltung, zu der Parteien, Behörden, Firmen etc. Vertreter der Medien einladen, um sie über ein bestimmtes Thema zu informieren.

Pressekodex:
Richtlinien für die publizistische Arbeit nach den Empfehlungen des Deutschen Presserats

Print-Medien:
Eigentlich die Bezeichnung für alle gedruckten Medien. Allgemein werden darunter nur die Presse-Erzeugnisse Zeitungen und Zeitschriften verstanden.

Recherche:
Ermittlung und Überprüfung von Informationen für eine Veröffentlichung.

Redakteur/in:
Fest angestellte/r Journalist/in bei einer Zeitung. Bei der Passauer Neuen Presse sind über 130 Redakteure und Redakteurinnen beschäftigt.

Redaktion:
Abteilung in einem Zeitungsverlag, zuständig für den nachrichtlichen und meinungsbildenden Teil der Zeitung.

Redaktionskonferenz:
Meist tägliche Besprechung der Redakteure. Themen: Besprechung der nächsten Ausgabe, Organisatorisches, Blattkritik.

Redigieren:
Bearbeitung von Texten für die Veröffentlichung: kürzen, ergänzen, Stil verbessern, korrigieren, mit Überschrift versehen.

Regionalpresse:
Die regionalen Abonnement-Zeitungen lassen sich unterscheiden in „standortgebundene Zeitungen“, die mit kleinen Auflagen ein relativ enges Verbreitungsgebiet haben, und in „Regional-Zeitungen“, die einen größeren Raum abdecken, oft mit Unter-, Neben- und Bezirksausgaben.

Regionalzeitung:
Tageszeitung, deren Verbreitungsgebiet eine bestimmte Region umfasst.

Reichweite:
Angabe darüber, wie viele Menschen durchschnittlich pro Tag von einer Zeitung erreicht werden (Leser pro Nummer = LpN); über eine halbe Millionen Menschen erreicht die PNP pro Ausgabe.

Reportage:
⇒ siehe journalistische Darstellungsformen.

Ressort:
Aufgabenbereich (z.B. Politik, Wirtschaft, Lokales, Sport, Feuilleton).

Rotation:
Druckmaschine für den Zeitungsdruck.

Rubrik:
Artikel oder Anzeigen zu einem Thema/Bereich, die unter einem bestimmten Titel regelmäßig erscheinen, z.B. Kommentar, Immobilienmarkt, Kfz-Markt.

Schlagzeile:
Überschrift, die größer als andere Überschriften auf einer Seite ist. Sie wird häufig für den Aufmacher einer Seite verwandt.

Sonntagszeitungen:
Zeitungen, die ausschließlich am Sonntag erscheinen und im Abonnement oder am Kiosk erhältlich sind (z.B. Welt am Sonntag). Die „Am Sonntag“ z.B. ist eine kostenlose Sonntagszeitung der Alle Tage Verlags-GmbH (Tochterunternehmen der Neue Presse Verlags-GmbH), die im Raum Passau verteilt wird bzw. bei Verteilstellen wie z. B. Tankstellen ausliegt.

Spalte:
Zeitungsseiten sind senkrecht in Spalten eingeteilt. Zahl und Breite der Spalten sind in der Regel für den redaktionellen Teil und für den Anzeigenteil unterschiedlich. Bei der „Passauer Neue Presse“ und ihren Lokalausgaben sind Text- und Anzeigenteil identisch (7 Spalten à 45 mm).

Supplement:
Zeitschriftenähnliche Beilage, die einer Zeitung regelmäßig beiliegt. In der Passauer Neuen Presse und ihren Lokalausgaben liegt z.B. immer dienstags die Fernsehzeitung rtv bei.

Tageszeitung:
Unter den Druckmedien ist die Tageszeitung definiert durch aktuelle und universelle (also thematisch nicht begrenzte) kontinuierliche Berichterstattung bei werktäglichem Erscheinen. Tageszeitungen können unterschieden werden:

  • nach der Vertriebsart: Abonnement-Zeitungen, Kauf- oder Boulevard-Zeitungen
  • nach dem Verbreitungsgebiet: lokal, regional, überregional (national)
  • nach der Erscheinungsweise


Überlauf (Umlauf):
Fortsetzung eines Artikels oder einer Anzeige auf einer Seite weiter hinten in der Zeitung.

Überregionale Zeitung:
Über eine Region hinaus (z.B. im ganzen Bundesgebiet) verbreitete Tageszeitung. Als überregionale Tageszeitungen in Deutschland gelten z.B. die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ und die „Süddeutsche Zeitung“.

Überschrift:
Der Titel eines Artikels besteht meist aus der Hauptüberschrift, einer Unterzeile und/oder einer Dachzeile. Eine Überschrift soll den Kern der Information eines Artikels wiedergeben und das Interesse der Leser wecken.

Umbruch:
Die optische Gestaltung einer Zeitungsseite. Grundsätzlich ist die Seite in Spalten unterteilt. Innerhalb dieser Spalten-Schemas werden Texte, Überschriften, Fotos und Anzeigen so gesetzt („umgebrochen“), dass ein hohes Maß an Aufmerksamkeit und Lesbarkeit erzielt wird.

Unterzeile:
Zeile unter einer Überschrift oder einem Bild.

Verbreitungsgebiet:
Die räumliche Abgrenzung, in der eine Zeitung verbreitet wird. Das Verbreitungsgebiet der Passauer Neuen Presse mit ihren Lokalausgaben reicht von Viechtach bis Altötting.

Volontär:
Redakteur in Ausbildung. Bei der Passauer Neuen Presse und ihren Lokalausgaben gibt es 15 Volontäre.

Vorspann:
Redaktioneller Text, der einen Artikel einleitet. Er ist meist fett oder in einer anderen Schriftgröße als der eigentliche Artikel gedruckt und fasst nachrichtenartig dessen Inhalt zusammen (⇒ Aufhänger und Einstieg).

Zensur:
Kontrolle und Beeinflussung von Texten und Bildern vor Veröffentlichung durch hoheitliche (z.B. staatliche) Gewalt. In Deutschland findet eine Zensur nicht statt (Artikel 5, Absatz 1, Satz 3 des Grundgesetzes).

Zumacher:
Artikel (meist flach), der unten auf einer Zeitungsseite steht. Gegenteil ⇒ Aufmacher

Zwischentitel/Zwischenzeile:
Zwischenüberschriften, die einen langen Zeitungsartikel auflockern und für eine bessere Verständlichkeit sorgen.